Bußgelder/Geldauflagen
Die element-i Bildungsstiftung erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen/Bußgeldern:
- Gemeinnützigkeit
- Ausschließliche Verwendung der Gelder für Satzungszwecke
- Fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Geldauflagen
- Zeitnahe Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen
Wir garantieren Ihnen:
- eine transparente Verwaltung der Geldauflagen durch ein separates Konto
- eine schnelle und zuverlässige Abwicklung aller Vorgänge
- einen effizienter Informationstransfer
- absolute Diskretion und den Schutz aller Daten, die uns weitergeleitet werden.
Gerne stellen wir Ihnen unser Geldauflagen-Paket zur Verfügung; dies enthält:
- 20 Überweisungsträger mit dem Eindruck „Keine Spende im Sinne des § 10b EStG“
- 20 Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung
- Informationen über die Arbeit der element-i Bildungsstiftung, ihre Satzung, den aktuellen Vereinsregisterauszugs sowie eine Kopie des Freistellungsbescheids.
Ihre Ansprechpartnerin

Meike Betz-Seelhammer
Programme und Fundraising
+49 (0) 711 656960-5706
E-Mail