Kinderrechte gehen alle an!

Kinder haben Rechte!

Die element-i Bildungsstiftung setzt sich seit vielen Jahren aktiv für eine stärkere Beachtung und Umsetzung von Kinderrechten ein. Kinderrechte stehen zwar auf dem Papier der UN-Kinderrechtskonvention, sind aber bei Groß und Klein noch viel zu unbekannt. Darüber hinaus sind Kinderrechte in Deutschland nicht im Grundgesetz verankert. 

Dafür werden wir richtig laut: 2018 gingen wir als erste Aktionsgruppe in Baden-Württemberg gemeinsam mit Erwachsenen, Kindern und kooperierenden Institutionen zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November in Karlsruhe und Stuttgart auf die Straße. Mit Hilfe von stillen Demonstrationen” konnte uns auch die Pandemie in den vergangenen Jahren nicht stoppen. Denn Kinderrechte gehen uns alle an!  

Die zehn wichtigsten Kinderrechte

Dies sind für uns und unsere Arbeit die wichtigsten, von der UN-Kinderrechtkonvention festgelegten Kinderrechte:

  1. Das Recht auf Gleichheit.
  2. Das Recht auf Gesundheit.
  3. Das Recht auf Bildung und Erziehung.
  4. Das Recht auf elterliche Fürsorge.
  5. Das Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre.
  6. Das Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör.
  7. Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht.
  8. Das Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt.
  9. Das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe.
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung. 

Unser Anliegen

Das Thema Kinderrechte hat viele Facetten. Als element-i Bildungsstiftung setzen wir uns für mehr Bildungsgerechtigkeit ein. Besonders wichtig ist uns das Recht der Kinder auf Bildung und Beteiligung, auf Freizeit, Spiel und Erholung sowie auf Privatsphäre.

Da die Mädchen und Jungen heute immer mehr Zeit in Krippen, Kitas und Schulen verbringen, sind die Erwachsenen, die diese Einrichtungen leiten, und die, die dort arbeiten, dafür verantwortlich, dass Kinder auch dort ihre Rechte wahrnehmen können.

Nehmen die Pädagog:innen Kinder als eigenständige Persönlichkeiten wahr und deren Äußerungen ernst? Stellen sie sicher, dass alle Kinder in der Einrichtung einen gleichermaßen guten, für sie passenden Zugang zu Bildung erhalten? Haben sie Strukturen und Abläufe etabliert, die es den Kindern erlauben, sich altersgemäß an Diskussionen zu beteiligen und sie betreffende Entscheidungen mitzubestimmen? Achten sie darauf, dass Kinder ausreichend Zeit und Raum für freie Entfaltung und fantasievolles Spiel erhalten? Schaffen sie Rückzugsorte, die Kindern Privatsphäre, Alleinsein und Erholung ermöglichen?

In der Praxis stellen wir fest: Erwachsene spannen Kinder noch viel zu häufig vor ihren „Karren“ in der Meinung, sie wüssten am besten, was das Richtige für das Kind sei. Oft zwingen sie sie in ein Korsett von Anforderungen und Aufgaben, das ihnen kaum Luft für eigenständige Entwicklung, für neue Gedanken, für Spiel und Freizeit oder den Genuss des Augenblicks lässt.

Jedes Kind ist ein Geschenk an die Welt. Es bringt seine Persönlichkeit, seine Würde und seine Begabungen mit.

Unsere Aufgabe als Erwachsene ist es, einen Rahmen zu schaffen, in dem Kinder ihre Potenziale entfalten und in die Gemeinschaft einbringen können! Wenn wir die von der UN-Kinderrechtskonvention formulierten Standards in der Praxis umsetzen, gelingt uns das. Lassen Sie uns gemeinsam dafür einstehen!

Kinderrechte in Kita und Schule leben

An dieser Stelle geben wir Ihnen als Pädagog:in Handlungsanstöße für die Umsetzung und Vermittlung von Kinderrechten in Kita und Schule. Machen Sie sich stark für Kinder und deren Rechte. 

Ist es bereits demokratisch, wenn die Kinder einmal im Monat ein Menü auswählen dürfen? Oder dass sich der Erwachsene auf Augenhöhe mit dem Kind begibt? Sicherlich sind die beiden Beispiele praktische Ideen und Mosaiksteinchen für die Umsetzung. Es braucht jedoch eine grundlegende Haltung gegenüber Kindern. Demokratisch zu handeln bedeutet, Kinder – wo immer es möglich und ihrer Entwicklung angemessen ist – partizipieren zu lassen. Es geht darum anzuerkennen, dass Kinder in alle Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, einbezogen werden (vgl. Hansen et al. 2015, S. 20). In der Kita oder Schule sind die Kinder die Allgemeinheit und Fragen des einzelnen Kindes werden plötzlich zu Fragen, die die ganze Gruppe betreffen („Kann ICH mein Bauwerk hier stehen lassen, auch wenn WIR hier später Singkreis machen wollen?“) Somit sollten die Kinder bei Entscheidungen, die sie betreffen, befragt und einbezogen werden. Was im Umkehrschluss auch bedeuten kann, dann entsprechend zu handeln und die Ideen der Kinder gemeinsam in die Umsetzung zu bringen oder schlüssig zu erklären, warum die Idee nicht umgesetzt wird. Ohne dieses Vorgehen wäre der Artikel 12 in der UN-Kinderrechtskonvention, in welchem dieses Recht verankert ist, eine Worthülse.

Reflexionsfragen:
Was verstehe ich unter Partizipation? Wie bin ich aufgewachsen? Bei welchen Themen durfte ich als Kind mitentscheiden?

Wo in unserer Einrichtung dürfen Kinder mitentscheiden? Wo schreiten wir ein? Was würde im schlimmsten Fall passieren den Kindern die Entscheidung zu überlassen? Welche Alternativen können wir Kindern stattdessen anbieten?

Schauen Sie doch hierfür auch in unser Kinderrechte-Reflexionsheft für pädagogische Fachkräfte und hängen Sie ein Kinderrechte-Plakat auf. 

Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinder besitzen in Deutschland alle Grundrechte, sind aber gleichzeitig besonders schutzbedürftig. Das geht bislang noch nicht ausdrücklich aus dem Grundgesetz hervor. Durch das Gesetzesvorhaben soll die besondere Bedeutung von Kindern und ihren Rechten in unserer Gesellschaft verdeutlicht und fest verankert werden. „Kinder müssen definitiv und endgültig als Personen gleichen Rechts in einer besonders schutzbedürftigen Lebensphase anerkannt werden“, plädiert Carola Kammerlander, pädagogische Geschäftsführerin bei element-i. Dazu gehöre auch, dass die Meinungen der Kinder in gesellschaftlichen Diskussionen Gehör finden. „Kinder sollen an Entscheidungen beteiligt werden und nicht „nur“ von Entscheidungen betroffen sein“, meint Kammerlander. Die Beteiligung von Kindern spiele dann eine besondere Rolle, wenn es um Zukunftsthemen wie z. B. den Klimaschutz oder die Digitalisierung gehe.  

In der UN-Kinderrechtskonvention sind die Rechte der Kinder bereits verankert. Nun soll auf nationaler Ebene nachjustiert werden. „Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist ein Meilenstein für die Rechte von Kindern“, ist sich Clemens M. Weegmann, Geschäftsführer der element-i Bildungsstiftung, sicher. Damit das Grundgesetz entsprechend geändert werden kann, ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Die element-i Bildungsstiftung kämpft daher weiter für die positiven Abstimmungen auf Bundesebene.

Ihr Kontakt

+49 (0) 711 656960-7009
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